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UNFALLBERICHT zum Ausdrucken oder Downloaden!
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» Wichtige Informationen zum Verhalten und zu Ihren Rechten nach einem Verkehrsunfall.
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Woran man unbedingt denken sollte!

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,

NOTIEREN SIE
  das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
  Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners (Fahrzeughalter), wenn abweichend, auch des Fahrers
  Adresse von Zeugen
  Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

FOTOGRAFIEREN SIE
  nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

BESTEHEN SIE DARAUF
  dass ein qualifizierter unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
    Wählen Sie die Tel.-Nr. unseres Büros 03 81/69 69 59 oder den Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0.
  Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtssprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
  Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
  Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

BEAUFTRAGEN SIE
  möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt online unter "Suchen & Finden, Rechtsanwälte im BVSK" auswählen
 
 
 
 
 
 
 
    Tel.: 0381/69 69 59 - Fax: 0381/69 02 24 - eMail: info@drews-natzius.de