UNFALLBERICHT zum Ausdrucken oder Downloaden!
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» Wichtige Informationen zum Verhalten und zu Ihren Rechten nach einem Verkehrsunfall. |
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Woran man unbedingt denken sollte!
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
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NOTIEREN SIE |
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das amtliche Kennzeichen des gegnerischen
Fahrzeuges |
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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners (Fahrzeughalter), wenn abweichend, auch des Fahrers |
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Adresse von Zeugen |
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Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer
Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen);
bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen. |
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FOTOGRAFIEREN SIE |
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nach Möglichkeit den Unfallort
und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem
Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren,
Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt
sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach
mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze
vom Unfallhergang an. |
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BESTEHEN SIE DARAUF |
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dass ein qualifizierter unabhängiger
Kfz-Sachverständiger beauftragt wird,
um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Die Kosten für den Kfz Sachverständigen
gehören nach herrschender Rechtssprechung
zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden
geltend gemacht werden, sofern es sich nicht
ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. |
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Wählen Sie die Tel.-Nr. unseres Büros 03 81/69 69 59 oder den Zentralruf des BVSK: 030/25
37 85-0. |
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Bestehen Sie auf die Einschaltung eines
Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen
sind grundsätzlich nicht berechtigt,
im Haftpflichtschaden einen qualifizierten
Sachverständigen abzulehnen. Aussagen,
der Sachverständige sei entbehrlich,
sind nach ständiger Rechtssprechung unbeachtlich,
es sei denn, der Schaden ist für den
Laien erkennbar ein Bagatellschaden. |
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Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge
oder versicherungseigene Gutachten ein. |
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Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende
Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige
ermittelt. |
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BEAUFTRAGEN SIE |
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möglichst frühzeitig
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der
Vertretung Ihrer Interessen gegenüber
dem Schädiger und seinem Versicherer.
Sie können sich einen im Verkehrsrecht
erfahrenen Anwalt online unter "Suchen
& Finden, Rechtsanwälte im BVSK"
auswählen |
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