SCHADENSARTEN » Drucken
Haftpflichtschaden:

Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Es handelt sich also in jedem Fall um einen unverschuldeten Unfall. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
Für die Regulierung der entstandenen Schadenskosten gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Das heißt, alle Kosten hierzu, wie zum Beispiel die Reparaturkosten, die Kosten für den Sachverständigen, für einen Rechtsanwalt, die Mietwagenkosten, die Nutzungsausfallentschädigung sowie alle sonstigen Nebenkosten (Abschleppkosten, Auslagen an Porto und Telefon, etc.) sind von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.
Siehe dazu auch § 249 BGB...
...Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Einsatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Teilkaskoschaden:

Teilkaskoschäden werden in folgende Schadensarten unterteilt:
• Einbruch- Diebstahlschaden
• Glasbruchschaden
• Brandschaden und Explosion
• Kurzschluß- und Schmorschaden
• Sturmschaden
• Hagelschaden
• Überschwemmungsschaden
• Haarwildschaden
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.

Vollkaskoschaden:


Über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus, deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
• selbst verursachte Unfallschäden
• mut- und böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus)
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen durch die Kaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung in eine höhere Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge "Neu für Alt" sind zu berücksichtigen!
 
 
 
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