7. Ihr Recht als
Geschädigter bei einem selbstverschuldeten Unfall
(Kaskoschadensfall)
Wenn Sie bei einem vollständig
oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung
in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihnen Rechte, die zum
Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im
Haftpflichtschadensfall abweichen können, aus Ihrem
Versicherungsvertrag.
Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht
Ihres Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher unverzüglich
mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt,
dass Sie das Recht haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens
zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.
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