6. Ihr Recht: Reparaturkosten-Übernahmeerklärung
und Sicherheitsabtretung
Zur Erleichterung der
Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt
Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare "Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" verwenden,
da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung
in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt
auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden,
für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu
müssen.
Gleiches gilt für die entstandenen Gutachtergebühren,
durch eine "Sicherungsabtretung" erhält
die Versicherung die Möglichkeit, diese Kosten direkt
an unser Büro auszugleichen, d.h. auch diese Kosten
müssen dann nicht erst durch Sie verauslagt werden. |
|