IHR GUTES RECHT » Drucken
6. Ihr Recht: Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherheitsabtretung

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare "Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.

Gleiches gilt für die entstandenen Gutachtergebühren, durch eine "Sicherungsabtretung" erhält die Versicherung die Möglichkeit, diese Kosten direkt an unser Büro auszugleichen, d.h. auch diese Kosten müssen dann nicht erst durch Sie verauslagt werden.
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