3. Ihr Recht: Inanspruchnahme
eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für
die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können
Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr
geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen
zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter
Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen,
da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die
Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der
Versicherung übernommen werden.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie
für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls
alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend
machen. |
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