2. Ihr Recht: Schadenfeststellung
durch einen unabhängigen Sachverständigen
Ihnen
steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen
Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von
Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert,
Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer
zu beauftragen. Die Kosten des Gutachtens hat die Versicherung
des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter
Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe bis 750,00 € je
nach Gerichtsbezirk), reicht in der Regel als Schadennachweis
eine Reparaturkalkulation, die durch unser Büro
bzw. durch Ihre Fachwerkstatt erstellt wird, aus, da
die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden
grundsätzlich nicht von der Versicherung übernommen
werden. Dieses Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung
mit der Versicherung des Schädigers sein. |
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