IHR GUTES RECHT » Drucken
1. Ihr Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werstatt vorzuschreiben.
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