1. Ihr Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug
in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres
Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert
Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit
die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Versicherungen
haben kein Recht, Ihnen eine andere Werstatt vorzuschreiben.
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