4. Ihr Recht: Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
5. Ihr Recht im Totalschadenfall
6. Ihr Recht: Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherheitsabtretung
7. Ihr Recht als Geschädigter bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschadensfall) Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe