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Die Feinstaubplakette
Was man dazu wissen sollte!
Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Ab dem 1. März 2007 sollen nur noch Personen- oder Lastkraftwagen und Busse mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in so genannten Umweltzonen fahren dürfen. Welches Fahrzeug mit welcher Plakette fahren darf erfährt man aus seinen Fahrzeugdokumenten. Die KÜS-Prüfingenieure dürfen Feinstaubplaketten ausgeben.

Die KÜS bietet dazu nähere Informationen - auch zum Download (PDF, ca. 1,6 MB).

Oldtimereinstufung und Wiederzulassung
Neuer Service bei der KÜS: Die KÜS bietet dazu nähere Informationen - auch zum Download als PDF.


 
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